Rechtsprechung
   BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13   

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BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13 (https://dejure.org/2015,20744)
BAG, Entscheidung vom 19.05.2015 - 3 AZR 771/13 (https://dejure.org/2015,20744)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - 3 AZR 771/13 (https://dejure.org/2015,20744)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 BetrAVG, § 6 BetrAVG, § 16 Abs 1 BetrAVG, § 16 Abs 2 BetrAVG, § 17 Abs 3 S 3 BetrAVG
    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • IWW

    § 5 Abs. 5 bis Abs. 8 RL 02/89, § 5 Abs. 5 RL 02/89, § 308 Abs. 1 ZPO, RL 02/89, § 4 Abs. 1 bis Abs. 3 RL 02/89, § 6 Abs. 2 RL 02/89, § 6 Abs. 5, Abs. 8 RL 02/89, § 2 Abs. 1 BetrAV... G, § 6 BetrAVG, § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a RL 02/89, § 2 Abs. 1 Nr. 2 RL 02/89, § 6 Abs. 1 RL 02/89, § 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG, § 6 Abs. 3 RL 02/89, § 5 Abs. 5 Satz 2 RL 02/89, § 1 Nr. 1 VTV, § 5 Abs. 6 RL 02/89, § 2 Nr. 1 VTV, § 16 Abs. 1, Abs. 2 BetrAVG, § 3 Nr. 1 VTV, § 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG, § 6 Abs. 9 Satz 1 RL 02/89, § 6 Abs. 9 Satz 2 RL 02/89, § 3 Nr. 6 VTV, § 16 Abs. 1 BetrAVG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Gesamtversorgungsobergrenze aufgrund einer Versorgungszusage bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis

  • Betriebs-Berater

    Gesamtversorgungsobergrenze bei vorzeitigem Ausscheiden

  • bag-urteil.com

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • rewis.io

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Gesamtversorgungsobergrenze aufgrund einer Versorgungszusage bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente aus einer Gesamtversorgungszusage nach vorzeitigem Ausscheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesamtversorgungsobergrenze in der Betriebsrente - und das vorzeitige Ausscheiden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    100 EUR - hilfsweise 50 EUR

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung und das vorzeitige Ausscheiden bei Gesamtversorgungszusage

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zur Berechnung der Betriebsrente eines vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers bei Gesamtversorgungsobergrenze

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit einer Begrenzungsregelung in einer Versorgungsordnung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Gesamtversorgungsobergrenze - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden - vertragliche Anpassungsregelung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 151, 343
  • ZIP 2015, 1847 (Ls.)
  • BB 2015, 2100
  • DB 2015, 2093
  • ZTR 2015, 589
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05

    Gesamtversorgung - fiktive Sozialversicherungsrente

    Auszug aus BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13
    Demgemäß sind zunächst alle in der Versorgungsordnung vorgegebenen Berechnungsschritte zur Ermittlung der fiktiven Vollrente durchzuführen und erst im Anschluss daran ist die zeitratierliche Kürzung nach § 2 Abs. 1 BetrAVG vorzunehmen (vgl. bereits BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 268) .

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. März 2006 ( -  3 AZR 374/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 268) die in früheren Entscheidungen aufgestellte Auslegungsregel, wonach eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung im Zweifel dahin auszulegen sei, dass Voll- und Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen und diese Renten daher erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen seien (vgl. BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - zu I 2 b der Gründe; 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - zu II 2 b der Gründe) , ausdrücklich aufgegeben.

    Sofern die Entscheidung des Senats vom 21. März 2006 ( -  3 AZR 374/05 - aaO) dahin zu verstehen sein sollte, dass die Frage, ob eine Gesamtversorgungsobergrenze bereits bei der Ermittlung der fiktiven Vollrente nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zu berücksichtigen ist, davon abhängt, welcher Zweck mit der Höchstbegrenzungsklausel verfolgt wird, insbesondere, ob durch diese auch eine Überversorgung verhindert werden soll, hält der Senat hieran nicht weiter fest.

  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

    Auszug aus BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13
    Dies ist durch Auslegung des Klageantrags zu ermitteln (vgl. BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 853/08 - Rn. 15 mwN, BAGE 135, 13) .
  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

    Auszug aus BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13
    Prüfungszeitraum für die zum 1. Juli eines jeden Jahrs vorzunehmende Anpassung nach § 5 Abs. 5 RL 02/89 ist - anders als im Rahmen von § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG (vgl. dazu etwa BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 22 mwN, BAGE 142, 116)  - sowohl für die Inflationsrate als auch für die Nettovergütung der aktiven R-Mitarbeiter die Zeit seit dem letzten Anpassungsstichtag bis zum nachfolgenden Stichtag.
  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 539/10

    Betriebliche Altersversorgung - Berufsunfähigkeitsrente - Auslegung einer

    Auszug aus BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13
    Dies ergibt die Auslegung von § 5 Abs. 6 RL 02/89 (zu den Auslegungsgrundsätzen vgl. BAG 9. Oktober 2012 - 3 AZR 539/10 - Rn. 21) .
  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 249/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ausgleich des Kaufkraft-verlustes -

    Auszug aus BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13
    Dabei begrenzt die sog. reallohnbezogene Obergrenze den auf der Grundlage des zwischenzeitlich eingetretenen Kaufkraftverlustes ermittelten Anpassungsbedarf (vgl. etwa BAG 18. März 2014 - 3 AZR 249/12 - Rn. 17 f.) .
  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88

    Vorzeitige Betriebsrente und Höchstbegrenzungsklausel

    Auszug aus BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. März 2006 ( -  3 AZR 374/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 268) die in früheren Entscheidungen aufgestellte Auslegungsregel, wonach eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung im Zweifel dahin auszulegen sei, dass Voll- und Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen und diese Renten daher erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen seien (vgl. BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - zu I 2 b der Gründe; 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - zu II 2 b der Gründe) , ausdrücklich aufgegeben.
  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84

    Berechnung einer Betriebsrente aufgrund einer mehrfach geänderten

    Auszug aus BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. März 2006 ( -  3 AZR 374/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 268) die in früheren Entscheidungen aufgestellte Auslegungsregel, wonach eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung im Zweifel dahin auszulegen sei, dass Voll- und Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen und diese Renten daher erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen seien (vgl. BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - zu I 2 b der Gründe; 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - zu II 2 b der Gründe) , ausdrücklich aufgegeben.
  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13
    Zwar muss bei mehreren Streitgegenständen für jeden eine auf die angefochtene Entscheidung zugeschnittene Rechtsmittelbegründung gegeben werden; fehlen Ausführungen zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (vgl. etwa BAG 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - zu A II 1 der Gründe, BAGE 110, 45) .
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13
    Nachdem die Gerichte für Arbeitssachen darauf erkannten, dass die Änderung der Anpassungsregelungen unwirksam war (vgl. etwa BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - BAGE 138, 197) , nahm die R S GmbH mit Schreiben vom 29. Juli 2010 eine Nachberechnung des Ruhegelds nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG für die Monate ab März 2005 vor und zahlte noch im Juli 2010 den Differenzbetrag für die Vergangenheit bis zum 30. Juni 2010 nach.
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 144/07

    Präsenzpflicht angestellter Lehrkräfte während der Schulferien

    Auszug aus BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn - wie vorliegend - die Entscheidung über den einen Streitgegenstand von der Entscheidung über den anderen Streitgegenstand abhängt (BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 144/07 - Rn. 28 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 Sa 184/13

    Höchstbegrenzungsklausel einer Versorgungsordnung - Reihenfolge Höchstbegrenzung

  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15

    Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip

    Dies ist durch Auslegung des Klageantrags zu ermitteln (vgl. BAG 19. Mai 2015 - 3 AZR 771/13 - Rn. 20 mwN, BAGE 151, 343) .
  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Bestünde keine Abführungspflicht für einen solchen im Hauptantrag enthaltenen Zeitabschnitt, hätte das erkennende Gericht das als ein Weniger nach § 308 Abs. 1 ZPO unter Klageabweisung im Übrigen zuzuerkennen (vgl. BAG 19. Mai 2015 - 3 AZR 771/13 - Rn. 19 ff., BAGE 151, 343; 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 -Rn. 16 ff.; BGH 11. April 2006 - X ZR 139/03 - Rn. 9 ff., BGHZ 167, 166; Zöller/Feskorn ZPO 32. Aufl. § 308 Rn. 4; zur Feststellung der Unwirksamkeit einzelner Regelungen eines Einigungsstellenspruchs BAG 19. November 2019 - 1 ABR 36/18  - Rn. 14) .
  • LAG Düsseldorf, 19.01.2024 - 6 Sa 763/22

    DRK Schwesternschaft - Gesamtversorgung

    Demgemäß sind zunächst alle in der Versorgungsordnung vorgegebenen Berechnungsschritte zur Ermittlung der fiktiven Vollrente durchzuführen und erst im Anschluss daran ist die zeitratierliche Kürzung nach § 2 Abs. 1 BetrAVG vorzunehmen (vgl. etwa BAG v. 19.05.2015 - 3 AZR 771/13 - Rn. 30; BAG v. 21.03.2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 20 ff.).
  • LAG Hamm, 24.01.2017 - 9 Sa 1221/16

    Berechnung der betrieblichen Teilrente eines Rechtsschutzsekretärs unter

    Das ist der Teil der erreichbaren Vollrente, der dem Anteil der Betriebszugehörigkeit bis zum maßgeblichen Zeitpunkt zur möglichen Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der festen Altersgrenze entspricht (BAG 19. Mai 2015 - 3 AZR 771/13 - BeckRS 2015, 70801 Rn. 30; BAG 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - NZA-RR 2009, 548 Rn. 30).

    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die Versorgungsordnung oder eine sonstige, für die Höhe des Altersruhegelds maßgebliche Regelung eine von § 2 Abs. 1 BetrAVG abweichende Berechnung zugunsten der Versorgungsberechtigten (§ 17Abs. 3 Satz 3 BetrAVG) vorsieht (BAG 19. Mai 2015 - 3 AZR 771/13 - BeckRS 2015, 70801 Rn. 30).

    Das ist der Teil der erreichbaren Vollrente, der dem Anteil der Betriebszugehörigkeit bis zum maßgeblichen Zeitpunkt zur möglichen Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der festen Altersgrenze entspricht (BAG 19. Mai 2015 - 3 AZR 771/13 - BeckRS 2015, 70801 Rn. 30; BAG 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - NZA-RR 2009, 548 Rn. 30).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.12.2022 - 21 Sa 390/22

    Auskunftsanspruch - Handelsvertreter - Konkurrenztätigkeit - Kundendaten -

    Dies ist durch Auslegung des Klageantrags zu ermitteln (vergleiche BAG 19. Mai 2015 - 3 AZR 771/13 - Rn. 20 mwN; zum Ganzen auch BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 18).
  • BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 412/21

    Stufenzuordnung einer Lehrerin (TV-L)

    Besteht ein entsprechender Anspruch auf eine höhere Stufenzuordnung für einen im Antrag enthaltenen Zeitabschnitt, hätte das Landesarbeitsgericht ihn als ein Weniger nach § 308 Abs. 1 ZPO unter Klageabweisung im Übrigen zuerkennen müssen (vgl. BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 12, BAGE 169, 163; 19. Mai 2015 - 3 AZR 771/13 - Rn. 19 ff., BAGE 151, 343; BGH 11. April 2006 - X ZR 139/03 - Rn. 9 ff., BGHZ 167, 166) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.08.2017 - 1 Sa 116/16

    Betriebliche Altersversorgung, Betriebsrente, Quotierung,

    Ist dem Arbeitnehmer eine Gesamtversorgung zugesagt, so hat dies daher grundsätzlich zur Folge, dass eine in der Versorgungsordnung enthaltene Gesamtversorgungsobergrenze bereits bei der Berechnung der maßgeblichen fiktiven Vollversorgung zu berücksichtigen ist (BAG, Urt. v. 19.05.2015 - 3 AZR 771/13 - juris, Rn. 30).
  • LAG Köln, 04.10.2017 - 11 Sa 29/17

    Betriebliche Altersversorgung; Gesamtversorgung

    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die Versorgungsordnung oder eine sonstige für die Höhe des Altersruhegelds maßgebliche Regelung ausdrücklich eine von § 2 Abs. 1 BetrAVG abweichende Berechnung zugunsten der Versorgungsberechtigten nach § 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG vorsieht (BAG, Urt. v. 19.05.2015 - 3 AZR 771/13).
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Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2015 - 5 Sa 166/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10944
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2015 - 5 Sa 166/14 (https://dejure.org/2015,10944)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26.02.2015 - 5 Sa 166/14 (https://dejure.org/2015,10944)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 5 Sa 166/14 (https://dejure.org/2015,10944)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 2 Abs 1 WissZeitVG, § 2 Abs 5 WissZeitVG, § 14 Abs 4 TzBfG, § 15 Abs 5 TzBfG
    Verlängerung der Dauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses eines wissenschaftlichen Mitarbeiters - konkludentes Einverständnis des Arbeitnehmers

  • IWW

    § 57b HRG, § 2 WissZeitVG, § ... 2 Abs. 5 Nr. 3 WissZeitVG, § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 5 Wissenschaftszeitvertragsgesetz, § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 WissZeitVG, § 2 Abs. 5 WissZeitVG, § 14 Abs. 4 TzBfG, § 1 Abs. 1 Satz 5 WissZeitVG, § 15 Abs. 5 TzBfG, § 16 Satz 1 TzBfG, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 5 Satz 1 WissZeitVG, §§ 3, 4, 6, 8 des Mutterschutzgesetzes, § 2 Abs. 5 Satz 2 WissZeitVG, § 2 Abs. 4 WissZeitVG, § 1 Abs. 5 WissZeitVG, §§ 145 ff. BGB, § 57 c Abs. 6 HRG, § 57 b Abs. 4 Satz 1 HRG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 14 Abs. 2 TzBfG, § 91 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlängerung eines gem. § 2 Abs. 1 WissZeitVG befristeten Arbeitsvertrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verlängerung eines gem. § 2 Abs. 1 WissZeitVG befristeten Arbeitsvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das befristete Arbeitsverhältnisses einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin - und seine Verlängerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2015, 589
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2015 - 5 Sa 166/14
    Maßgeblich ist, wie sich das Verhalten aus der Sicht des Erklärungsempfängers bei verständiger Betrachtung darstellt (BGH, Urteil vom 07.11.2001 - VIII ZR 13/01 - NJW 2002, 363).
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 97/99

    Anmeldung von Ersatzansprüchen gegen den Reiseveranstalter durch einen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2015 - 5 Sa 166/14
    Willenserklärung ist jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, Rechte zu begründen, zu ändern oder aufzuheben (BGH, Urteil vom 17.10.2000 - X ZR 97/99 - NJW 2001, 289; Palandt/Ellenberger, BGB, 73. Aufl. 2014, Einf v § 116, Rn. 1).
  • BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 764/98

    Befristetes Arbeitsverhältnis mit einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2015 - 5 Sa 166/14
    Eine automatische Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses im Anschluss an den jeweiligen Zeitvertrag war damit nicht verbunden; der Arbeitnehmer hatte lediglich einen Anspruch auf Abschluss eines entsprechenden Verlängerungsvertrages (BAG, Urteil vom 12.01.2000 - 7 AZR 764/98 - RzK I 9d Nr. 70).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.2016 - 2 Sa 384/15

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Verlängerung

    Anwendungsfall der Rechtsprechung des BAG zum Begriff des wissenschaftlichen Personals im Sinne von § 1 Absatz 1 WissZeitVG (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 549/14 - NZA 2017, 249; BAG 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - NJW 2016, 3546; BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - AP Nr. 4 zu § 2 WissZeitVG = NZA 2016, 552; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - NZA 2016, 552; in diesem Sinne auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. Februar 2015 - 5 Sa 166/14 - LAGE § 2 WissZeitVG Nr. 6 = ZTR 2015, 589).

    Die Verlängerung nach § 2 Absatz 5 Satz 1 WissZeitVG tritt von Gesetzes wegen ein, ohne dass es einer vertraglichen Neubegründung des Arbeitsvertrags bedarf (BAG 28. Mai 2014 - 7 AZR 456/12 - PersV 2014, 478 = ZTR 2014, 672; LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. Februar 2015 - 5 Sa 166/14 - LAGE § 2 WissZeitVG Nr. 6 = ZTR 2015, 589 mit weiteren Nachweisen).

    Sie unterliegt nicht dem Schriftformerfordernis aus § 14 Absatz 4 TzBfG und kann auch mündlich erklärt werden (wie LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. Februar 2015 - 5 Sa 166/14 - LAGE § 2 WissZeitVG Nr. 6 = ZTR 2015, 589).

    Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 549/14 - NZA 2017, 249; BAG 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - NJW 2016, 3546; BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - AP Nr. 4 zu § 2 WissZeitVG = NZA 2016, 552; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - NZA 2016, 552; in diesem Sinne auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. Februar 2015 - 5 Sa 166/14 - LAGE § 2 WissZeitVG Nr. 6 = ZTR 2015, 589).

    Bei Mischtätigkeiten ist erforderlich, dass die wissenschaftlichen Dienstleistungen zeitlich überwiegen oder zumindest das Arbeitsverhältnis prägen (BAG 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - NZA 2011, 1280; LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. Februar 2015 aaO.).

    Ebenso wenig kann der Arbeitgeber durch die Zuweisung wissenschaftlicher Tätigkeiten nach Vertragsschluss den personellen Anwendungsbereich des WissZeitVG nachträglich herbeiführen (BAG 28. September 2016 aaO; BAG 20. April 2016 aaO; BAG 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - AP Nr. 3 zu § 1 WissZeitVG = NZA 2016, 824; LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. Februar 2015 aaO).

    Das trifft jedoch nicht auf Arbeitsverhältnisse zu, die weder der eigenen Qualifikation des Angestellten noch der eigenverantwortlichen Entwicklung neuer Erkenntnisse dienen (BAG 1. Juni 2011 aaO; LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. Februar 2015 aaO).

    Sie kann auch darin bestehen, dass sich die akademischen Beschäftigten durch die Mitwirkung an wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen und Forschungsprojekten auf andere Weise eine bessere Startposition für eine Beschäftigung in der Wirtschaft oder der öffentlichen Verwaltung verschaffen (so zutreffend LAG Baden-Württemberg 24. Februar 2014 - 1 Sa 8/13 - LAGE § 2 WissZeitVG Nr. 2 und LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. Februar 2015 aaO, beide mit verallgemeinerungsfähigen Aussagen zum Fall der weiteren Qualifizierung in der post-doc-Phase).

    Sie haben den gleichen wissenschaftlichen Anspruch wie die Lehrtätigkeit, da sie aufeinander aufbauen und eine Einheit bilden (LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. Februar 2015 aaO).

    Die Verlängerung nach § 2 Absatz 5 Satz 1 WissZeitVG tritt automatisch ein, ohne dass es einer Neubegründung des Arbeitsvertrags bedarf (BAG 28. Mai 2014 - 7 AZR 456/12 - PersV 2014, 478 = ZTR 2014, 672; LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. Februar 2015 aaO mit weiteren Nachweisen) Hinzutreten muss lediglich das Einverständnis des Mitarbeiters.

    Das Einverständnis kann somit auch mündlich erklärt werden (so auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. Februar 2015 aaO mit umfangreichen Nachweisen auch zu den Gegenstimmen aus der Literatur).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2015 - 5 Sa 279/14

    Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Lehrkraft - Universität - Verlängerung

    Die Verlängerung nach § 2 Abs. 5 Satz 1 WissZeitVG tritt automatisch ein, ohne dass es einer Neubegründung des Arbeitsvertrags bedarf (BAG, Urteil vom 28. Mai 2014 - 7 AZR 456/12 - Rn. 13 - juris = ZTR 2014, 672; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26. Februar 2015 - 5 Sa 166/14 - Rn. 64 - juris; Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 4. Aufl. 2012, § 2 WZVG, Rn. 60; ErfK/Müller-Glöge, 14. Aufl. 2014, § 2 WZVG, Rn. 17; KR/Treber, 10. Aufl. 2013, § 2 WissZeitVG, Rn. 86; Laux/Schlachter, TzBfG, 2. Aufl. 2011, Anhang 2 G, § 2 WZVG, Rn. 23).

    2008, S. 155; Laux/Schlachter, TzBfG, 2. Aufl. 2011, § 23 Anhang 2 WissZeitVG, Rn. 23; KR/Treber, 10. Aufl. 2013, § 2 WissZeitVG, Rn. 90; a. A. Boemke, Anmerkung zu LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 26.02.2015 - 5 Sa 166/14 -, jurisPR-ArbR 28/2015 Anm. 3).

    Ob das Einverständnis vor Ablauf der ursprünglichen Befristung erklärt werden muss (so z. B. Boemke, Anmerkung zu LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 26.02.2015 - 5 Sa 166/14 -, jurisPR-ArbR 28/2015 Anm. 3; ErfK/Müller-Glöge, 15. Aufl. 2015, § 2 WissZeitVG, Rn. 17), kann dahinstehen.

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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2015 - 6 Sa 2360/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16032
LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2015 - 6 Sa 2360/14 (https://dejure.org/2015,16032)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.04.2015 - 6 Sa 2360/14 (https://dejure.org/2015,16032)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. April 2015 - 6 Sa 2360/14 (https://dejure.org/2015,16032)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages eines Flugbegleiters mit Regelung des dienstlichen Einsatzortes unter Versetzungsvorbehalt

  • Betriebs-Berater

    Verlängerung der Befristung des Arbeitsverhältnisses - Versetzungsvorbehalt

  • rechtsportal.de

    Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages eines Flugbegleiters mit Regelung des dienstlichen Einsatzortes unter Versetzungsvorbehalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Versetzungsvorbehalt verhindert Beschränkung des Arbeitsortes

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages bei Änderung des Arbeitsortes?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 1715
  • NZA-RR 2015, 621
  • ZTR 2015, 589
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 417/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2015 - 6 Sa 2360/14
    Festzustellen ist, ob ein bestimmter Tätigkeitsort vertraglich festgelegt ist und welchen Inhalt ggf. ein vereinbarter Versetzungsvorbehalt hat (BAG vom 28.08.2013 - 10 AZR 569/12, NZA-RR 2014, 181; vom 26.09.2012 - 10 AZR 417/11, juris; vom 19.01.2011 - 10 AZR 738/09, NZA 2011, 631).

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG vom 26.09.2012 a. a. O.).

    In diesem Fall wird lediglich klargestellt, dass § 106 Satz 1 GewO gelten und eine Versetzungsbefugnis an andere Arbeitsorte bestehen soll (BAG vom 28.08.2013, a.a.O.; vom 26.09.2012, a.a.O.; vom 19.01.2011, a.a.O., jeweils m.w,N.).

    Damit ist hinreichend klargestellt, dass die Bestimmung des Einsatzortes im Vertrag lediglich die damalige Ausübung des Weisungsrechts in Bezug auf den Arbeitsort darstellt ohne damit das Weisungsrecht der Beklagten einzugrenzen (vgl. BAG vom 26.09.2012 a. a. O. unter I. 2. b) d. Gr.).

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 377/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2015 - 6 Sa 2360/14
    1.2.1.1 Die Versetzung eines Flugbegleiters zu einem anderen als dem bisherigen Einsatzort unterliegt, soweit es vertraglich nicht eingeschränkt ist, dem Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO (BAG vom 21.07.2009 - 9 AZR 377/08, juris).

    Dem Versetzungsbegriff ist die Änderung des Tätigkeitsbereiches und damit u.a. der mit der mit der Tätigkeit verbundene Ort immanent (BAG vom 21.07.2009 - 9 AZR 377/08, juris).

    Allein dieses hat das Bundesarbeitsgericht in der vorgenannten Entscheidung geprüft und dabei ausdrücklich dahinstehen lassen, ob die dort angegriffene Versetzung vom Direktionsrecht der Arbeitgeberin umfasst war (BAG vom 21.07.2009, a.a.O., unter A II 2 der Gründe).

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2015 - 6 Sa 2360/14
    Festzustellen ist, ob ein bestimmter Tätigkeitsort vertraglich festgelegt ist und welchen Inhalt ggf. ein vereinbarter Versetzungsvorbehalt hat (BAG vom 28.08.2013 - 10 AZR 569/12, NZA-RR 2014, 181; vom 26.09.2012 - 10 AZR 417/11, juris; vom 19.01.2011 - 10 AZR 738/09, NZA 2011, 631).

    In diesem Fall wird lediglich klargestellt, dass § 106 Satz 1 GewO gelten und eine Versetzungsbefugnis an andere Arbeitsorte bestehen soll (BAG vom 28.08.2013, a.a.O.; vom 26.09.2012, a.a.O.; vom 19.01.2011, a.a.O., jeweils m.w,N.).

  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 738/09

    Versetzung - Auslegung von AGB - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2015 - 6 Sa 2360/14
    Festzustellen ist, ob ein bestimmter Tätigkeitsort vertraglich festgelegt ist und welchen Inhalt ggf. ein vereinbarter Versetzungsvorbehalt hat (BAG vom 28.08.2013 - 10 AZR 569/12, NZA-RR 2014, 181; vom 26.09.2012 - 10 AZR 417/11, juris; vom 19.01.2011 - 10 AZR 738/09, NZA 2011, 631).

    In diesem Fall wird lediglich klargestellt, dass § 106 Satz 1 GewO gelten und eine Versetzungsbefugnis an andere Arbeitsorte bestehen soll (BAG vom 28.08.2013, a.a.O.; vom 26.09.2012, a.a.O.; vom 19.01.2011, a.a.O., jeweils m.w,N.).

  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10

    Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2015 - 6 Sa 2360/14
    Nur beim Hinzutreten besonderer Umstände, aufgrund derer der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll, kann es durch konkludentes Verhalten zu einer vertraglichen Beschränkung der Ausübung des Direktionsrechts kommen (BAG vom 17.08.2011 - 10 AZR 202/10, EzA GewO § 106 Nr. 9).
  • BAG, 23.08.2006 - 7 AZR 12/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2015 - 6 Sa 2360/14
    Anderenfalls liegt der Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrages vor, der nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ohne Sachgrund unzulässig ist, da zwischen den Parteien bereits ein Arbeitsverhältnis bestanden hat (BAG vom 13.08.2006 - 7 AZR 12/06 m. w. N., NZA 2007, 204).
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2015 - 6 Sa 2360/14
    Aufgrund der mit der Anfahrt zum Flughafen BER verbundenen längeren Fahrtzeiten und -kosten sei in Anlehnung an das Urteil des BAG vom 21.07.2009 - 9 AZR 404/08 von einer Änderung der Arbeitsbedingungen auszugehen.
  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 86/11

    Versetzung und Auswahlverfahren nach TV Ratio DTKS

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2015 - 6 Sa 2360/14
    Ist das Direktionsrecht hinsichtlich des Arbeitsortes nicht eingeschränkt, ist eine Ortsveränderung durch Versetzung in eine andere politische Gemeinde vom Weisungsrecht des Arbeitgebers aus § 106 Satz 1 GewO gedeckt (BAG vom 18.10.2012 - 6 AZR 86/11, AP Nr. 23 zu § 106 GewO).
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